Bezugspreis für sonstige vorübergehende Wasserentnahmen
Gemäß Ziffer 4.2. der Preise, Bedingungen und Hinweise für die Versorgung von Tarifkunden mit Wasser des Wasserverbandes Hümmling wird für die Wasserentnahme für
vorübergehende Zwecke, sofern sie nicht durch Wassermesser ermittelt wird, im Einzelfall die Menge nach Erfahrungswerten durch den Wasserverband geschätzt.
Gemäß Ziffer 4.3. der Preise, Bedinungen und Hinweise für die Versorgung von Tarifkunden mit Wasser des Wasserverbandes Hümmling sind Kosten für das Aufstellen und
Abbauen von Einrichtungen zur vorübergehenden Wasserentnahme dem Wasserverband nach tatsächlichem Aufwand zu ersetzen. Wird der Wasserverbrauch durch Wasser-
messer ermittelt, so ist neben dem Verbrauchspreis für jeden angefangenen Kalendermonat der Grundpreis anteilig lt. Ziffer 3.1. der Preise und Bedingungen zu zahlen.