Wasserzähler / Zählerwechsel
Wozu wird ein Wasserzähler gebraucht?
Um die verbrauchte Wassermenge ordnungsgemäß erfassen und somit auch abrechnen zu können, ist die Installation eines Wasserzählers Bestandteil eines Hausanschlusses. Wasserzähler sind also Messeinrichtungen, die die Menge des durchgeflossenen Wassers anzeigen. Umgangssprachlich werden sie auch als „Wasseruhren“ bezeichnet.
Eichgesetz und Eichfristen für Wasserzähler
Wasserzähler, die im geschäftlichen Verkehr zwischen dem Wasserverband und dem Verbraucher eingesetzt werden, müssen lt. § 1 des Eichgesetzes geeicht sein. Die Eichzeit für einen Wasserzähler beträgt 6 Jahre.
Die Gültigkeit des Zählers endet mit dem letzten Kalendertag des letzten Eichjahres. Das erste Eichjahr kann dem Zähler entnommen werden: (siehe Bild 2 Nr.4)
Wasserzählerwechsel
Der Zähler wird im Laufe des letzten Eichjahres für den Kunden bzw. dem Anschlussnehmer kostenfrei ausgetauscht. Hierzu kommen Mitarbeiter / Beauftrage des Verbandes, die sich als solche ausweisen können, unangemeldet an Ihre Tür. Diese können Ihnen die letzten 5 Ziffern Ihrer Wasserzählernummer nennen, die Sie auf Ihrem Wasserzähler zum Vergleich ablesen können (siehe Bild 2 Nr.6).
Sofern sich der Verdacht von Missbrauch/Betrug aufdrängt, zögern Sie nicht, sich beim Wasserverband telefonisch nach der Richtigkeit des Wechsels und der damit beauftragten Person zu erkundigen.
Trifft man Sie zu Hause nicht an, dann wird Ihnen ein Info-Zettel hinterlegt, dem Sie alles Nötige entnehmen können. Mit Ihnen wird dann ein Zählerwechseltermin telefonisch vereinbart.
Wasserzählerart
Momentan kommen sowohl blau eingefärbte als auch messing-farbene Zähler zum Einsatz. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden über einen Wechselturnus von 6 Jahren hinweg die blau eingefärbten Zähler nach und nach durch die messing-farbenen Zähler ersetzt.
Wasserzählerkosten
Zur Abdeckung u.a. der Zählerwechselkosten wird beim Wasserverband Hümmling ein Grundpreis je Zähler erhoben, der monatlich 2,675 € brutto, also 32,10 € pro Jahr für einen Wasserzähler der Größe On 2,5 (alte Bezeichnung bis 31.12.2015) bzw. Q3 4 (neue Bezeichnung ab 01.01.2016) als Hausanschlussstandardzähler beträgt.
Übrigens
Sollten Sie Zweifel an der Messrichtigkeit eines geeichten Wasserzählers haben, so kann nach Rücksprache durch den Wasserverband eine (bei ordnungsgemäßen Messverhalten für den Kunden/Anschlussnehmer dann kostenpflichtige) Befundprüfung Ihres Zählers bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle in Auftrag gegeben werden. Dort wird der Zähler überprüft und ein entsprechendes Prüfzeugnis ausgestellt.
Wasserzähler bis 31.12.2015
1. Wasserzählergröße
2. Verbrauchsstand
3. Zählerrädchen für Anzeige
4. Baujahr 2012
5. Anlaufstern/Kontrollrad*
6. Zähleridentifikationsnummer
Wasserzähler ab 01.01.2016
1. Wasserzählergröße
2. Verbrauchsstand
3. Zählerrädchen für Anzeige
100 ltr. (x 0,1), 10 ltr. (x 0,01), 1 ltr. (x 0,001), 0,1 ltr. (x 0,0001)
4. Baujahr 2016
5. Anlaufstern/Kontrollrad*
6. Zähleridentifikationsnummer
*Hinweis
Der Anlaufstern steht, sofern keine Entnahme stattfindet. Schon bei minimalsten Abnahmen beginnt er sich zu drehen. Er dient damit auch der Kontrolle von schleichenden Verbräuchen und Undichtigkeiten (z.B. Undichtigkeiten der Toilettenspülung, tropfende Abnahmestellen, Leckage in der Hausinstallation o.ä.)