Hinweise / Anforderungen

Im Zusammenhang mit Hausanschlüssen beachten Sie bitte:

  1. Es empfiehlt sich für Bauherren oder Grundstückseigentümer, möglichst frühzeitig einen Antrag auf Herstellung / Änderung eines Wasseranschlusses und auf Lieferung von Trinkwasser durch den Wasserverband Hümmling zu stellen.
     
  2. Der Antrag kann nur vom Grundstückseigentümer gestellt werden. Ein entsprechender Antrag und ein Merkblatt hierzu sind über den Wasserverband Hümmling zu beziehen oder können direkt im Bereich Kundenservice - Downloads heruntergeladen und ausgedruckt werden. Das Flurstück, auf dem der Hausanschluss hergestellt werden soll, muss im Antrag richtig und vollständig angegeben werden. Bei Neubauten ist auch ein Lageplan mit dem eingezeichneten anzuschließenden Gebäude einzureichen.
     
  3. Der Wasserverband Hümmling bestimmt Art, Anzahl, Größe und Lage des Wasserzählers. Berechtigte Interessen des Anschlussnehmers können gehört und berücksichtigt werden.
     
  4. Die Verlegung des Trinkwasserhausanschlusses und die Installation des Wasserzählers werden ausschließlich von Monteuren des Wasserverbandes oder von dessen beauftragten Dritten durchgeführt.

  1. Für die Unterbringung des Wasserzählers muss ein jederzeit zugänglicher, frostfreier, sauberer und ausreichend großer Raum zur Verfügung gestellt werden, der an der Außenseite des anzuschließenden Gebäudes liegt.
     
  2. Der Betriebsdruck der versorgenden Wasserleitungen kann im gesamten Versorgungsgebiet bis auf 10 bar ansteigen. Zur Sicherung der Hausinstallation (Warmwasserbereiter und sonstige Geräte) wird dem Abnehmer daher dringend empfohlen, in seine Hausanlage ein Druckminderungsventil einzubauen.
     
  3. Der Wasserverband haftet nicht für Schäden durch Rohrbrüche in der Hausanlage.
     
  4. Der Antragsteller hat dafür zu sorgen, dass seine Hausinstallation nach den technischen Regeln der Regelwerke DIN 1988 Teile 100, 200 und 300 und DIN EN 806 Teile 1-5 und nach der AVB WasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20.06.1980, BGBl. I S. 684 ausgeführt und betrieben wird.

  1. Aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen dürfen Arbeiten an der Hausinstallation nur durch Verbandsmitarbeiter oder beauftragte zugelassene Fachfirmen des Verbandes ausgeführt werden. Eine Liste der vom Verband zugelassenen Installateure kann im Bereich Installateurverzeichnis eingesehen werden.
     
  2. Fehlerhafte Installationen können zu gesundheitsgefährdenden Veränderungen der Wasserqualität führen. Deshalb ist das „Heimwerken“ an der Wasserinstallation nicht zulässig.
     
  3. Besonders wird auf die Vorschrift nach DIN 1988-100 hingewiesen, wonach eine Verbindung der Trinkwasserleitung einer öffentlichen Wasserversorgung mit der Leitung einer Eigenversorgung (z.B. aus einem eigenen Brunnen, aus Regenwassernutzungsanlagen u.ä.) nicht zulässig ist.
     
  4. Auch darf eine Hausanschlussleitung nicht überbaut werden.