Abwasserabrechnung
Übernahme der Abwasserabrechnung ab dem 01.01.2017
Der Wasserverband Hümmling hat für einen Teil seiner Mitglieder in deren Auftrag ab dem 01.01.2017 die Aufgabe der Abwasserabrechnung übernommen. Beauftragt wurde der Verband von den Samtgemeinden Dörpen, Sögel und Werlte sowie von der Gemeinde Rhede (Ems). In diesen Gebieten werden ab diesem Zeitpunkt die Gebührenbescheide für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtungen der Kommunen vom Wasserverband Hümmling erstellt.
Seit dem 01.01.2020 hat der Verband auch die Aufgabe der Abwasserabrechnung für das Gebiet der Stadt Papenburg übernommen, seit dem 01.01.2021 ist das Gebiet der Samtgemeinde Lathen ebenfalls hinzugekommen. Und seit dem 01.01.2022 erfolgt auch im Gebiet der Samtgemeinde Nordhümmling die Abrechnung der Abwassergebühren durch den Wasserverband Hümmling.
Höhe der Abwassergebühren
Die Höhe der Abwassergebühren richtet sich nach der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung bzw. der Entwässerungssatzung der jeweiligen Samtgemeinde/Stadt/Gemeinde. Für die Festlegung der Abwassergebührenhöhe sind nach wie vor die Kommunen zuständig.
SEPA-Lastschriftmandat
Für den Einzug der Abwassergebühren und der Abschläge können Sie dem Verband ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das Mandat finden Sie im Bereich Kundenservice/SEPA als Online-Formular. Alternativ finden Sie unter Kundenservice/Downloads ein Formular in Papierform zum Ausdrucken.
Formulare Abwasserabrechnung
Sämtliche Formulare zum Thema Abrechnung (z.B. Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung) finden Sie im Bereich Kundenservice/Downloads.
Absetzzähler/Gartenzähler
Für die Beantragung eines Absetzzählers/Gartenzählers ist direkt die jeweilige Gemeinde/Samtgemeinde zuständig. Nach erfolgreicher Bewilligung wird der Zähler dann für die Berücksichtigung bei der Abwasserabrechnung von der Kommune an den Wasserverband gemeldet.
Ansprechpartner
Ihren Ansprechpartner zum Thema Abwasserabrechnung finden Sie im Bereich Kontakt/Anfahrt.