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ALLGEMEINES ZUM HAUSANSCHLUSS

Über den Hausanschluss gelangt das Wasser aus dem weit verzweigten Verteilungsnetz in die Häuser und Gebäude, die mit Wasser versorgt werden sollen.

Die Anschlussbedingungen von Grundstücken im Verbandsgebiet des Wasserverbandes Hümmling sind in den jeweiligen Satzungen der Verbandsmitglieder geregelt (Wasserabgabensatzung).

VERTRAGSVERHÄLTNIS NACH AVB WASSER V

Das Vertragsverhältnis zwischen Anschlussnehmern/ Kunden und dem Wasserverband Hümmling richtet sich nach der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20.06.1980, BGBl. I S. 684“ sowie den „Preise, Bedingungen und Hinweise für die Versorgung von Tarifkunden mit Wasser des Wasserverbandes Hümmling in Werlte“.

Mit dem Bau, der Änderung oder dem Umbau eines Eigenheimes oder sonstiger Gebäude stellt sich oft die Frage nach dem Ort, der Art und Weise und den Kosten für den Wasseranschluss, da der Hausanschluss für Wasser neben Strom, Gas und Internet zu den wichtigsten Versorgungsanschlüssen im Haus zählt. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte zum Hausanschluss.

§ 10 AVB WASSER V – DER HAUSANSCHLUSS

Grundlegende Bestimmungen zum Hausanschluss enthält § 10 AVB WasserV. Hier ist festgehalten, dass der Hausanschluss aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage besteht, beginnend an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endend mit der Hauptabsperrvorrichtung im Anschlussraum. Hinter der Hauptabsperrvorrichtung geht die Gefahr für das gelieferte Wasser auf den Kunden über.

Eine Ausnahme bildet die Wasserzählereinrichtung: Sie dient der ordnungsgemäßen Abrechnung des Wasserverbrauchs und steht somit ebenso wie der Hausanschluss im Eigentum des Wasserverbandes, kann aber hinter der Hauptabsperrvorrichtung liegen. Lage, Größe und Anzahl der Anschlussleitung werden vom Wasserverband festgelegt.

Insbesondere bei größeren Objekten (z.B. Reihenhäuser, Appartement-Anlagen, etc.) können mehrere Versorgungsleitungen erforderlich werden, die jedoch in Ihrer Gesamtheit als ein Hausanschluss zu sehen und daher auch insgesamt kostenpflichtig sind.

WASSERZÄHLEREINRICHTUNG

Für die Zählereinrichtung ist vom Anschlussnehmer ein jederzeit zugänglicher, sauberer, grundwasserfreier und frostfreier Raum zur Verfügung zu stellen. In Ausnahmefällen können dies auch entsprechende Wasserzählerschächte sein.

HAUSANSCHLUSSKOSTEN

Die Kosten für die Herstellung und für Veränderungen des Hausanschlusses, die vom Anschlussnehmer gefordert oder aus anderen Gründen erforderlich werden, sind dem Wasserverband Hümmling nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten.

BESONDERE HINWEISE

Da die Hausanschlussleitung zum Versorgungsnetz des Wasserverbandes gehört, dürfen Arbeiten an dieser auch nur von Mitarbeitern des Wasserverbandes oder von dessen Beauftragten durchgeführt werden.

Hausanschlussleitungen bzw. deren Trassen dürfen nicht überbaut werden, auch ist das Pflanzen von Bäumen und anderen Dingen zu unterlassen, die sich negativ auf den Hausanschluss und seine Zugänglichkeit auswirken können.

Ein neuer Hausanschluss oder die Veränderung eines bestehenden Hausanschlusses ist schriftlich unter Verwendung entsprechender Formulare zu beantragen. Ein Formular für den Antrag eines Wasseranschlusses nebst Merkblatt finden Sie hier:

Spülungen von Wasserleitungen

In der Zeit von Sonntag, dem 15.03.2026 bis einschließlich Freitag, den 27.03.2026 werden in der Samtgemeinde Dörpen (außer in den Gemeinden Dersum und Walchum) sowie in den Gemeinden Surwold (Samtgemeinde Nordhümmling), Rhede (Ems) und Renkenberge (Samtgemeinde Lathen) die Wasserleitungen gespült. Die Spülungen erfolgen während der Nachtstunden zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr, sowie tagsüber zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr. Während der Spülzeiten ist regional mit kurzzeitigen Druckabfällen zu rechnen. Vereinzelnd können unbedenkliche Beeinträchtigungen in der Versorgung oder auch kurzzeitige Versorgungsunterbrechungen auftreten.

Wasserverband Hümmling

 Der Verbandsvorsteher