Allgemeines zum Hausanschluss
Über den Hausanschluss gelangt das Wasser aus dem weit verzweigten Verteilungsnetz in die Häuser und Gebäude, die mit Wasser versorgt werden sollen.
Die Anschlussbedingungen von Grundstücken im Verbandsgebiet des Wasserverbandes Hümmling sind in den jeweiligen Satzungen der Verbandsmitglieder geregelt (Wasserabgabensatzung).
Vertragsverhältnis nach AVB Wasser V
Das Vertragsverhältnis zwischen Anschlussnehmern/ Kunden und dem Wasserverband Hümmling richtet sich nach der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20.06.1980, BGBl. I S. 684“
(AVB WasserV) und den „Preise, Bedingungen und Hinweise für die Versorgung von Tarifkunden mit Wasser des Wasserverbandes Hümmling in Werlte“.
Mit dem Bau, der Änderung oder dem Umbau eines Eigenheimes oder sonstiger Gebäude stellt sich oft die Frage nach dem Ort, der Art und Weise und der Kosten für den Wasseranschluss, da der Hausanschluss für Wasser neben Strom und Gas zu den wichtigsten Versorgungsanschlüssen im Haus zählt. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Hausanschluss:
§ 10 AVB Wasser V – Der Hausanschluss
Grundlegende Bestimmungen zum Hausanschluss enthält § 10 AVB WasserV.
Hier ist festgehalten, dass der Hausanschluss aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage besteht, beginnend an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endend mit der Hauptabsperrvorrichtung im Anschlussraum. Hinter der Hauptabsperrvorrichtung geht die Gefahr für das gelieferte Wasser auf den Kunden über.
Eine Ausnahme bildet die Wasserzählereinrichtung: Sie dient der ordnungsgemäßen Abrechnung des Wasserverbrauchs und steht somit ebenso wie der Hausanschluss im Eigentum des Wasserverbandes, kann aber hinter der Hauptabsperrvorrichtung liegen. Lage, Größe und Anzahl der Anschlussleitung werden vom Wasserverband festgelegt.
Insbesondere bei größeren Objekten (z.B. Reihenhäuser, Appartement-Anlagen, etc.) können mehrere Versorgungsleitungen erforderlich werden, die jedoch in Ihrer Gesamtheit als ein Hausanschluss zu sehen und daher auch insgesamt kostenpflichtig sind.
Wasserzählereinrichtung
Für die Zählereinrichtung ist vom Anschlussnehmer ein jederzeit zugänglicher, sauberer, grundwasserfreier und frostfreier Raum zu stellen. In Ausnahmefällen können dies auch entsprechend ausgebildete Wasserzählerschächte sein.
Hausanschlusskosten
Die Kosten für die Herstellung und für Veränderungen des Hausanschlusses, die vom Anschlussnehmer gefordert oder aus anderen Gründen erforderlich werden, sind dem Wasserverband Hümmling nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten.
Besondere Hinweise
Da die Hausanschlussleitung zum Versorgungsnetz des Wasserverbandes gehört, dürfen Arbeiten an dieser auch nur von Mitarbeitern des Wasserverbandes oder von dessen Beauftragten durchgeführt werden.
Hausanschlussleitungen bzw. deren Trassen dürfen nicht überbaut werden, auch ist das Pflanzen von Bäumen und andere Dinge zu unterlassen, die sich negativ auf den Hausanschluss auswirken können.
Ein neuer Hausanschluss oder die Veränderung eines bestehenden Hausanschlusses ist schriftlich unter Verwendung entsprechender Formulare zu beantragen:
Ein Formular für den Antrag eines Wasseranschlusses finden Sie nebst Merkblatt im Downloadbereich.