Hiermit ermächtigt der Kontoinhaber den Wasserverband Hümmling, fällige Beträge zur o.g. Vertragsnummer von dem unten genannten Konto wiederkehrend mittels Lastschrift einzuziehen bzw. Guthaben aus Abrechnungen auf das unten genannte Konto zu überweisen. Zugleich wird das Kreditinstitut angewiesen, die von dem Wasserverband Hümmling auf das Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Den Nachweis des SEPA-Lastschriftmandates gegenüber der Bank erbringt der Wasserverband Hümmling. Dieses Mandat gilt für alle Verträge, die unter der oben genannten Vertragsnummer geführt werden.
Hinweis: Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann die Erstattung des Lastschriftbetrages vom Kontoinhaber verlangt werden. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.